Deutsche Umwelthilfe mahnt weiter ab

Bereits seit Dezember 2011 müssen alle neuen Pkw nach der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ausgezeichnet werden. Dies gilt nicht nur für Fahrzeuge im Autohaus, sondern auch für Printanzeigen und im Internet.

Nun wirft die Deutsche Umwelthilfe, die Verstöße gegen die Pkw-EnVKV mit zum Teil empfindlichen Geldstrafen abmahnt, dem ZDK vor, sich bewusst gegen die Auflagen zu stellen. „Die deutsche Automobilwirtschaft ist von Anfang an gegen diese Vorgabe Sturm gelaufen“, so die DUH. Dabei geht man soweit, dass man den ZDK anprangert, sich seit Jahren dagegen zu wehren, dass das Kfz-Gewerbe Verbraucherschutzgesetze einzuhalten hat, anstatt die Automobilhändler bei der Umsetzung der Verordnung zu unterstützen.

Der ZDK weist diesen Vorwurf deutlich zurück. In einer aktuellen Petition an die EU-Kommission setzt sich der Verband für klarere Rechtssicherheit bei der Anwendung der Pkw-EnVKV ein, um der Arbeit der Abmahnvereine ein Ende zu setzen. „Bisher haben die Betriebe mehr als vier Millionen Euro an Abmahngebühren und Vertragsstrafen für zum Teil banale Verstöße bezahlen müssen, etwa bezogen auf Schriftgröße oder Platzierung der Verbrauchsangaben in Werbeanzeigen. Die Verordnung muss daher dringend präzisiert werden“, so die Sprecher des ZDK.

Die DUH hält die Rechtslage hingegen für eindeutig. „Die Angaben müssen auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein als der Hauptteil der Werbebotschaft“, teilte der Umweltverein mit.

Auch ohne eine Entscheidung der EU-Kommission, die sich dem Thema annehmen will, empfehlen wir unseren Kunden, die Möglichkeiten zur Platzierung der Verbrauchs- und Emissionswerte nach der Pkw-EnVKV in unseren Systemen immer vollständig zu nutzen um möglichen Abmahnungen durch die Deutsche Umwelthilfe vorzubeugen.

Quelle: Autohaus.de

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